Befähigte Person zum Prüfen von Fahrtreppen und Fahrsteigen
Zielstellung
Betreiber von Fahrtreppen und Fahrsteigen sind entsprechend BGI 5069 verpflichtet, eine regelmäßige Überprüfung dieser Einrichtungen vorzunehmen, um ein gefahrloses Benutzen sicher zu stellen. Diese Prüfungen können von einer Befähigten Person durchgeführt werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrganges sind die Teilnehmer in der Lage, die wiederkehrenden Prüfungen an Fahrtreppen und Fahrsteigen eigenverantwortlich vorzunehmen.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen: EU Recht, Gesetze, Vorschriften und geltende Richtlinien
- BGV A1 -Grundsätze der Prävention-
- BGI 5069 Teil 1 und 2
- DIN EN 115 -Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Fahrtreppen und Fahrsteigen-
- Aufgaben und Verantwortung der Befähigten Person
- Sicherheitsgerechter Umgang
- Gefahrenschwerpunkte
- Sicherheitstechnische Überprüfungen durch die Befähigte Person
- Praktische Unterweisung
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Dauer
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0 Tage
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Abschluss
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Teilnahmezertifikat mit Angabe der Seminarinhalte
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Termine und Preise
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alle Preise zzgl. MwSt. und inkl. Pausenversorgung
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